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>Ich (Selbständig) habe am 26.07.22 einen Einkommenssteuerbescheid bekommen, in die 300€ berücksichtigt waren, ohne das ich was gemacht hätte. In den Erläuterungen auf der Rückseite stand vom FA-Beamten auch ein Vermerk "Bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022 habe ich einmalig die Energiepreispauschale berücksichtigt." > >Cheers, >Alex
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