Antwort auf den Beitrag "Re:mal wieder Handwerker-Kosten" posten:
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>>>Wenn jemand eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und sie beauftragt ohne vorher ein Angebot einzuholen und den Preis zu erfragen, hat der Handwerker sogar in gutem willen gehandelt und wird imo davon ausgegangen sein, dass der Kunde wusste was das ungefähr kosten wird oder es ihm schlicht egal ist und weil er auch in Vorleistung gegangen ist, wird hier niemand den Wucherparagraphen ansetzen wollen. >> >>Bist du Anwalt? > >Alles IMO, aber klar, ich bin kein Anwalt. Habe täglich mit Anwälten zu tun weil ich im Commerce Sektor in der IT Arbeite und wir von Datenschutz über automatische Preisanpassungen unserer ware alles mit unseren Anwälten und Datenschützern absprechen und ja, Wucher kenne ich mich mit aus, weil ich seit nun fast 20 Jahren im Vertrieb bin. Die letzten Jahre nur nicht mehr direkt am Kunden sondern, hinter die Kulissen gewechselt bin. > >Man kann damit natürlich zum Anwalt gehen. Keine Frage. Den Anwalt der damit vor Gericht geht, will ich aber sehen und sobald der eingeschaltet ist, wird der schneller mehr Kosten verursachen als den eigentlichen Streitwert. > >Strafrechtlich ist Wucher zusätzlich auch viel schwerer zu beweisen, weil du nicht nachweisen muss dass der Preis zu Hoch ist, sondern dass man deine Situation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgenutzt hat um von dir einen anderen und nicht markt üblichen Preis zu verlangen. > >Was denkste warum es bis heute Schlüsseldienste gibt die damit seit Jahren, also mit Wucher Preisen, durchkommen? Weil keine Sau lust hat wegen ein paar Euro die man da wieder bekommt eine Zivilklage anzustreben und der Schlüsselverlust allein keine Notlage darstellt die ausgenutzt wurde. > >Disclaimer: Ich will das nicht gutheißen was der Handwerker macht. Würde es aber als Lehrgeld schnell abhaken und beim nächsten mal im Vorfeld alles abklären, also vorher alles mögliche tun, nicht geschröpft zu werden statt im nachhinein rat eines Anwalts zu holen.
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