Antwort auf den Beitrag "Re:Tödlicher Angrif in Münster beim CSD" posten:
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>>Gilt man nicht bis zum 21. Lebensjahr noch als Teen? > >Juristisch von 18-20 als Heranwachsender, d.h. er könnte u.U. noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. > >Egal. Man fragt sich schon, was bei den Leuten schief läuft. Beim kleinen Gelsenkirchener CSD kam es wohl auch zu Anfeindungen, u.a. von so genannten Schalke-Fans, die mal dringend jemand an unser Leitbild erinnern sollte.
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