Antwort auf den Beitrag "Re:Ehegattensplitting" posten:
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>>>> Ich persönlich(!) finde das Ehegattensplitting als überholt und schließe mich der folgenden Sichtweise an: >>>>[https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-ehegattensplitting-verletzt-gleichheitsgebot-9482.htm] >>> >>>Sorry, aber das ist sooo schlecht argumentiert. Im Grunde basiert die ganze Argumentation auf dieser Aussage: >>>„Ehegatten mit erheblichen Einkommensunterschieden entscheiden sich in der Regel für eine Kombination der Steuerklassen III und V. Das bedeutet: Die Lohnsteuer wird in Klasse III nach Abzug der gemeinsamen Steuerabzugsbeträge berechnet. Alle Vorteile des Ehegattensplittings kommen so dem Erwerbstätigen mit dem höheren Einkommen zu in der Regel dem Ehemann“ >> >>Du persönlich reduzierst es auf diese eine Aussage. Die Argumentation geht ja noch weiter. Im Ergebnis sagt die Studie u.a., dass durch die Steuerklasse V keine finanzielle Anreize geschaffen werden, dass der schlechter verdienende Partner (in der Regel die Frau) einer sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nachgeht bzw. die Ausweitung des bestehenden Arbeitsverhältnisse anstrebt. > >Warum ist da schlechter verdienend ein Kriterium? In der Regel ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Beide Nettoeinkommen kommen zusammen in einen Topf. Ist ja so oder so 50-50, egal wer was verdient.
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