Antwort auf den Beitrag "Re:Verzweiflung an der Grundbucheinsicht (Bayern)" posten:
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>Zum Fall: >Ich möchte wissen, ob im Grundbuch Wegerechte eingetragen sind, da sie auf der Flurkarte nicht eingezeichnet wurden. > >Auf der offenbar offiziellen Seite für solche Angelegenheiten (die nebenbei aussieht wie von vor 20 Jahren), [http://www.grundbuch-portal.de/], klicke auf Bayern. > >Drei Links tun sich auf: >*Informationen >*Zulassung >*Zugang > >"Informationen" und "Zulassung" führen zur gleichen Seite (eJustice), "Zugang" (wo ist der Unterschied zu "Zulassung"?) führt zu einer Sackgasse. > >Also zur sog. **++((<<__eJustice__>>))++**: >Unten bei Online-Dienstleistungen endlich die schillernden Worte "Online-Grundbucheinsicht in Bayern": [https://www.justiz.bayern.de/ejustice/onlineDL/] > >Darunter drei Dropdown-Menüs: > >*Vorteile der Online-Einsicht >*Funktionen des WEB-basierten Einsichtsverfahrens >*Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen, Zulassung > >Die ersten beiden haben keinen Link zur Einsicht, der dritte das Verfahren für BEHÖRDEN UND JUSTIZ. > >Ja und jetzt? > >Gibt es kein funktionierendes Verfahren für Privatpersonen?
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