Antwort auf den Beitrag "Re:Störung der Geschäftsgrundlage nach 313 BGB" posten:
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>Das würde ich jedenfalls vertreten mit entsprechend hälftiger Teilung, da das Risiko von keiner Mietvertragspartei verursacht wurde; also ähnlich wie es bei vielen pandemiebedingten Schließungen von Gewerberäumen der Fall war. Es wird vermutlich auch einige Richter:innen geben, die es über die Mietminderung lösen werden. > >Gruß >Orrpus
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