Antwort auf den Beitrag "Re:Mietminderung bei Ausfall der Gasversorgung" posten:
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>Wir führen hier gerade eine spannende Diskussion, bei der eine interessante Sichtweise auf das Problem "Nebenkosten" entstanden ist: > >Solange noch Gas verfügbar ist und nur die Preise durch die Decke gehen, sind Mieter in einer unglücklichen Position. In den allermeisten Fällen hat der Vermieter einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen und legt die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter um. Es bleibt also alles am Mieter hängen. > >Sollte das Gas aber ganz ausgehen und keine Gasversorgung mehr stattfinden, dann wohnt und duscht der Mieter zwar kalt, aber ggf. umsonst, denn die Verantwortung zur Sicherstellung einer umfänglichen Nutzbarkeit der Mietsache liegt beim Vermieter. Es gibt wohl Urteile, nach denen ein ausgefallener Gasherd allein eine Mietminderung von 10% begründet. Wird bei einer Wohnung jedoch mit Gas geheizt und das warme Wasser bereitgestellt und beides fällt aus, dann ist eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt. > >Das sind aber nun Fälle zu normalen Zeiten und da gehts halt um defekte Heizungen. Die Frage ist jetzt: Bei einem Gasausfall nach einem Lieferstop kann ja auch der Vermieter nicht schnell mal was reparieren. Er müsste ja ggf. die komplette Heizungsanlage gegen eine mit anderem Energieträger tauschen. Oder alternative Möglichkeiten zum Heizen, zur Warmwassererzeugung und zum Kochen bereitstellen. > >Die Frage ist jetzt: Wer trägt das Risiko bei einem kompletten Ausfall? Müssen Mieter das dann auch hinnehmen oder kippt das Risiko dann zum Vermieter?
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