Antwort auf den Beitrag "Re:Explosiv: Gaspreisverhandlungen mit Stadtwerken" posten:
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>> >>>Das könnte dann zur Folge haben, das wir größere Ausfälle bei den Heizkostenvorrauszahlungen haben werden und eventuell/wahrscheinlich die Versoger/Stadtwerke nicht mehr bezahlen könnten. >>>Wir als Hausverwalter wären dann verpflichtet Inkassoverfahren (Mietshäusern) bis hin zu Beantragung von Zwangsversteigerung (Bei WEGs und länger andauernden Zahlungsausfällen) zu betreiben. >> >>Was passiert eigentlich in so einem Fall wenn ein Teil der Bewohner nicht mehr bezahlen kann der andere Teil die Zahlungen leistet da fallen mir spontan verschiedene Aspekte ein: >> >>- Was ist wenn Abschaltungen möglich sind aber technisch nur das ganze Haus oder ganze Stränge etc. abschaltbar wären? >> > >Dann wird nicht abgeschaltet. > >>- Schuldet die WEG als Gemeinschaft oder nur die einzelnen Anteilseigner? > >Primär die WEG. Sie muss es sich dann vom Miteigentümer zurückholen. Geht das nicht, können WEG-Anteile eingezogen bzw. versteigert werden. > >> >>- Wer haftet für Schäden die durch die Kälte entstehen etwa Feuchtigkeit? >> > >Der Eigentümer. Aber wenn der blank ist, siehe vorherigen Punkt. > >>...
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