Antwort auf den Beitrag "Re:Ich kotze mich mal aus (lang)" posten:
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>>Zuerst muss man festhalten, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer bzw. die dort angewandte Bewertung in der (noch) gültigen Fassung für verfassungswidrig erklärt hat. Gut, kommt immer mal wieder vor, dass ein Gesetz „kassiert“ wird. Das uns dieser Umstand aber bereits seit ewigen Jahren(!) bekannt ist und die Probleme hinsichtlich der Bewertung fast genauso lang in der Fachliteratur, von Verfassungsrechtlern und anderen fachkundigen Köpfen thematisiert wurde und die Politik von sich aus nie(!) etwas unternommen hat, um diesen Umstand zu beheben, ist der eigentliche Skandal. > >Das stimmt allerdings, darüber habe ich bereits 1995 meine Diplomarbeit geschrieben (und kam zum gleichen Ergebnis). > >>Noch bescheuerter wird es, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil hat durchblicken lassen, dass die (reformierte) Bewertung anhand der Bodenrichtwerte hätte vorgenommen werden können (Bayern hat dies mit dem Flächenmodell umgesetzt). Dazu muss man sagen, dass die jeweiligen Datenbanken für Bodenrichtwerte mittlerweile sehr umfangreich und aktuell sind, da diese ständig durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden gepflegt werden (www.boris.nrw für NRW ist z.B. sehr gut). Aber nein, dies wäre ja viel zu pragmatisch gewesen. Lass uns das Teil in guter alter deutscher Tradition so kompliziert wie möglich machen. > >Da bin ich grundsätzlich bei dir, allen Seiten wäre geholfen gewesen, das ganze möglichst einfach zu machen. Dass das nicht so umgesetzt wurde liegt vielleicht aber auch an dem Umstand, das zu pauschale Regelungen auch immer dazu führen, dass sich die Bürger benachteiligt fühlen, weil genau ihr spezieller Fall nicht geregelt ist. Und ist eine Regelung bei uns nicht ausführlich genug, kommen sowieso gleich die Klagen und das ganze wird durch Gerichte wieder "modifiziert". > >>Darüber hinaus führt das jetzige Modell durchaus zu diversen Ungerechtigkeiten. Es ist vorstellbar, dass eine Eigentumswohnung in schlechter Lage verhältnismäßig höher besteuert wird, als ein Einfamilienhaus in Toplage. Auch hier schlagen viele Verfassungsrechtler bereits Alarm und sehen die nächste Klage beim Bundesverfassungsgericht eintrudeln. Nicht selten wurde auch von Fachverbänden, Kammern und Professoren vorgeschlagen, das Gebäude gänzlich aus der Bewertung herauszunehmen sind. Dies hätte, wie bereits erwähnt, das Verfahren fairer und vor allem deutlich einfacher gestaltet. > >Darauf warte ich auch nur. > >>Hier hat die Politik eine Chance vertan. Wer ein Grundstück mit einem BRW von 700 € und mehr besitzt, hätte auch die doppelte und dreifache Grundsteuer (im Vergleich zu jetzt) tragen können. Im Gegenzug hätten man die sozial schwachen nachhaltig entlasten können. > >Ob denen das gefallen hätte, da wäre doch bestimmt der ein oder andere auch wieder vor das BVerfG gezogen.... > > >>Der nächste Punkt ist die praktische Umsetzung. Man geht von ca. 35 Millionen Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform aus. Abgabefrist ist der 31.10.2022. Da die Portale der Finanzverwaltung erst im Juli freigeschaltet wurden, verbleiben somit effektiv vier Monate. Sportlich. > >Jepp, sportlich und wird bestimmt auch nicht klappen. > >>Den Finanzämtern ergeht es da nicht viel besser. Zwar ist deren Frist (zur Veranlagung) etwas länger, aber auch hier scheint sich die Grundsteuerreform als problematisch zu erweisen. Zahlreiche Finanzämter haben Stellen ausgeschrieben nur für die Veranlagung der Feststellungsbescheide hinsichtlich der Grundsteuerreform. Beamte werden von ihrem eigentlichen Veranlagungsbezirken abgezogen, um bei der Grundsteuer auszuhelfen. Der Druck bei den Finanzämter ist ebenfalls enorm. Liegt der Bescheid nicht fristgemäß vor, fehlt die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Städte und Gemeinden. Entweder man automatisiert das Verfahren und schreitet nur noch bei wirklich groben Böcken ein, oder man haut die Bescheide nahezu ungeprüft gem. Erklärung an die Steuerpflichtigen raus. > >Da bin ich auch gespannt. Hier werden die Stellen massiv aufgestockt bzw. Leute umgesetzt. Ob das dann alles trotzdem so fristgerecht klappen wird, da bin ich mal gespannt. > >>Mein Fazit ist, dass wir in Deutschland inzwischen nicht dazu fähig sind, pragmatische Lösungen umzusetzen und uns einmal mehr der Föderalismus und die damit zusammenhängende Haushaltsfinanzierung nahezu lähmt. Das Ergebnis ist die jetzige Grundsteuerreform. Sorry, musste mich mal auskotzen. ;) > >Ja, dass der Föderalismus uns nicht unbedingt immer hilfreich ist, haben die letzten beiden Jahre eindrücklich gezeigt.
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