Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zu "Gebäudeteil" - Gartenschuppen" posten:
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>>Hi zusammen, >> >>hab mich gestern auch drüber gemacht. >>Ich denke, ich habe alles erfasst. >> >>Eine Frage habe ich aber noch: >> >>Auf unserem Grundstück steht ein Geräteschuppen, der ist auch im Bayern Atlas als "Objekt" mit einem "gelben Rahmen" markiert, siehe [https://imgur.com/a/Q4fTqcS] - unten links. >> >>Muss ich den als weiteres Gebäudeteil rein mit Nutzfläche anlegen? > >Ja, aber wenn das Hauptgebäude rein Wohnzwecken dient, ggf. mit 0 m², wenn die Nutzfläche nicht größer als 30 m² ist: > >"Nebengebäude, die >von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. Schuppen oder Gartenhaus) und >sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung befinden, zu der sie gehören, werden nur angesetzt, soweit die Gebäudefläche größer als 30 m² ist. >Tragen Sie bitte nur die Fläche als Nutzfläche ein, die den Freibetrag von 30 m² übersteigt. Ist die gesamte Fläche nicht größer als 30 m², tragen Sie bitte eine Nutzfläche von 0 m² ein. > >Gehören Nebengebäude bei bebauten Grundstücken zu einer Nutzfläche, sind sie immer voll anzusetzen. Der Freibetrag findet in diesen Fällen keine Anwendung." > >[https://www.grundsteuer.bayern.de/] > >Gruß >Orrpus
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