Antwort auf den Beitrag "Re:Ich kotze mich mal aus (lang)" posten:
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>Die Grundsteuerreform ist aus mehreren Gründen eine Katastrophe. > >Zuerst muss man festhalten, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer bzw. die dort angewandte Bewertung in der (noch) gültigen Fassung für verfassungswidrig erklärt hat. Gut, kommt immer mal wieder vor, dass ein Gesetz „kassiert“ wird. Das uns dieser Umstand aber bereits seit ewigen Jahren(!) bekannt ist und die Probleme hinsichtlich der Bewertung fast genauso lang in der Fachliteratur, von Verfassungsrechtlern und anderen fachkundigen Köpfen thematisiert wurde und die Politik von sich aus nie(!) etwas unternommen hat, um diesen Umstand zu beheben, ist der eigentliche Skandal. Die Politik war so lange untätig, bis sie nicht mehr anders konnte. Mein Rechtsempfinden ist dadurch massiv gestört. Wir haben also ein verfassungswidriges Gesetz, jeder weiß es und das Gericht bestätigt (für die Politik völlig überraschend) diese Sichtweise und was kommt dabei herum? Eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024! Der Staat bzw. die Politik bekommt somit für die Zukunft einen Freifahrtschein. Untätigkeit und Unfähigkeit wird nicht bestraft. Hätten wir das geklärt. Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt werden, damit ein Gesetz mit Entscheidung des Gerichts sofort außer Kraft Gesetz wird? Fiskalisch wäre dies natürlich einen Katastrophe für Städte und Gemeinden gewesen, wenn die Grundsteuer mal einfach so über Nacht wegfällt. Die Pendlerpauschale von Steinbrück wurde auch mit sofortiger Wirkung kassiert. Hier war jedoch die finanzielle Auswirkung überschaubar. Geht der Rechtsstaat also nur so weit, wie wir ihn uns finanziell leisten können? > >Die Grundsteuerreform selbst hat folgende Knackpunkte. Zum einen gibt es das sog. Bundesmodell, welches jedoch eine Öffnungsklausel für die Länder beinhaltet. Ohne diese Öffnungsklausel hätten sich nicht alle Länder angeschlossen und die Reform wäre gescheitert, was mit immensen Einnahmeverlusten für Städte und Gemeinden einhergegangen wäre. Durch die Öffnungsklausel gibt es daher nunmehr die Möglichkeit, dass die jeweiligen Länder „modifizieren“. Sieben Bundesländer haben hiervon Gebrauch gemacht. In der Praxis sieht es dann so aus, dass ein Steuerpflichtiger drei Eigentumswohnungen in drei unterschiedlichen Bundesländern hat und bei der Bewertung drei unterschiedliche Bewertungen zum Ansatz kommen. > >Wo wir in Sachen Grundsteuer am Ende des Tages tatsächlich landen, müssen wir auch noch abwarten. Die Städte und Gemeinden obliegt es den Hebesatz (im Rahmen gesetzlicher Vorgaben) frei zu bestimmen. Weder Städte, Gemeinden oder sonst wer weiß aber so wirklich, was bei der Bewertung für 35 Millionen Grundstücke tatsächlich rauskommt. Sprich, die Hebesätze sind bis dato oftmals noch unbekannt. Ziel ist es jedoch, dass das Grundsteueraufkommen ungefähr gleich hoch bleibt. Moment mal? Das Grundsteueraufkommen soll gleich hoch bleiben? Es ändert sich gar nichts in letzter Instanz? Genau! Wir veranstalten diesen ganzen Aufwand nur, damit das bisherige Steueraufkommen unverändert gesichert ist. Lediglich das Bewertungsverfahren musste geändert werden, damit das Bundesverfassungsgericht zufrieden ist. Im alten Verfahren haben wir Werte aus 1964 (Westen) und 1935 (Osten) zu Grunde gelegt. Das diese Wertansätze (trotz pauschaler Modifikationen) eventuell nicht mehr zeitgemäß waren, ist durchaus nachvollziehbar. > >Noch bescheuerter wird es, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil hat durchblicken lassen, dass die (reformierte) Bewertung anhand der Bodenrichtwerte hätte vorgenommen werden können (Bayern hat dies mit dem Flächenmodell umgesetzt). Dazu muss man sagen, dass die jeweiligen Datenbanken für Bodenrichtwerte mittlerweile sehr umfangreich und aktuell sind, da diese ständig durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden gepflegt werden (www.boris.nrw für NRW ist z.B. sehr gut). Aber nein, dies wäre ja viel zu pragmatisch gewesen. Lass uns das Teil in guter alter deutscher Tradition so kompliziert wie möglich machen. > >Darüber hinaus führt das jetzige Modell durchaus zu diversen Ungerechtigkeiten. Es ist vorstellbar, dass eine Eigentumswohnung in schlechter Lage verhältnismäßig höher besteuert wird, als ein Einfamilienhaus in Toplage. Auch hier schlagen viele Verfassungsrechtler bereits Alarm und sehen die nächste Klage beim Bundesverfassungsgericht eintrudeln. Nicht selten wurde auch von Fachverbänden, Kammern und Professoren vorgeschlagen, das Gebäude gänzlich aus der Bewertung herauszunehmen sind. Dies hätte, wie bereits erwähnt, das Verfahren fairer und vor allem deutlich einfacher gestaltet. > >Hier hat die Politik eine Chance vertan. Wer ein Grundstück mit einem BRW von 700 € und mehr besitzt, hätte auch die doppelte und dreifache Grundsteuer (im Vergleich zu jetzt) tragen können. Im Gegenzug hätten man die sozial schwachen nachhaltig entlasten können. Dies hätte beispielsweise auch durch eine Kombi mit der Betriebskostenverordnung erfolgen können, indem z.B. Grundsteuer bis 200 € nicht umlegbar ist. Natürlich wird dann Rentner Heinz kotzen, weil seine Eigentumswohnung seine Altersvorsorge ist. Aber wir müssen auch mal dahin kommen, dass nicht jedes Gesetz jeden individuellen Sachverhalt abdecken kann. In Summe härte die Grundsteuerreform so ausgestaltet werden können, dass wir auch das Wohnen für die Geringverdiener günstiger gestalten. Möglichkeiten wären da gewesen, wie auch immer diese im Detail ausgesehen hätten. > >Der nächste Punkt ist die praktische Umsetzung. Man geht von ca. 35 Millionen Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform aus. Abgabefrist ist der 31.10.2022. Da die Portale der Finanzverwaltung erst im Juli freigeschaltet wurden, verbleiben somit effektiv vier Monate. Sportlich. Hier kann ich mal erzählen, wie wir es bei uns in der Kanzlei machen. Wir haben zwei Leute abgestellt und zuvor entsprechend fortgebildet, die in den nächsten Monaten nichts anderes machen werden, als Grundtücke am Fließband zu bewerten. Wir gehen jetzt bereits davon aus, dass wir nicht alle Erklärungen bearbeitet bekommen. Mehr Personal steht uns auch nicht zur Verfügung. Neues Personal zu bekommen ist ebenfalls verdammt schwer bis unmöglich. Wir tun unser bestes. Jetzt ist es aber auch so, dass wir durch die ganzen Mehrarbeiten durch Corona (Hilfsprogramme, Kurzarbeitergeld, erhöhter Beratungsaufwand für Mandanten in Schwierigkeiten usw.) extrem hinterherhinken. Aber das betrifft nicht nur uns, sonder die komplette Branche. Das heißt, wir nehmen keine neuen Mandate an. Die Bestandsmandate haben wir frühzeitig per Mail/Schreiben über die Grundsteuerreform informiert. Hier konnten wir schon die ersten Schwierigkeiten feststellen. Die Leute sind heutzutage nicht mehr in der Lage Schreiben zu lesen. Es geht nicht ums verstehen oder dergleichen. Unsere Schreiben haben eine Anleitung für das weitere Vorgehen enthalten. Die Leuten habe uns zu Tode telefoniert, weil sie wissen wollten,was sie machen sollten. Auf die Frage, ob sie unser Schreiben gelesen haben, kam oftmals die Antwort „nö, ich dachte Sie erklären mir das persönlich“. Klar, wir sind Dienstleister und sprechen gerne mit unseren Mandanten. Bei der Grundsteuer ist dies aber aufgrund der schieren Masse einfach nicht möglich. Es stellt sich ferner heraus, dass viele Mandanten grundlegende Daten nicht (mehr) vorliegen haben und von uns erwarten, dass wir diese irgendwie beschaffen. Hört mal Leute, wir sind keine Bausachverständigen! Gerade die älteren Semester sind (verständlicherweise) völlig überfordert. Einfach die Fälle abarbeiten wird also nicht funktionieren. Wir müssen teilweise ein bis zwei Stunden investieren, bis wir überhaupt mal mit der tatsächlichen Bearbeitung anfangen können. Dieses Problem scheinen wir auch nicht exklusiv zu haben. Sämtliche Kollegen erzählen ähnliches. Die Frist 31.10.2022 ist somit einfach nur utopisch. > >Den Finanzämtern ergeht es da nicht viel besser. Zwar ist deren Frist (zur Veranlagung) etwas länger, aber auch hier scheint sich die Grundsteuerreform als problematisch zu erweisen. Zahlreiche Finanzämter haben Stellen ausgeschrieben nur für die Veranlagung der Feststellungsbescheide hinsichtlich der Grundsteuerreform. Beamte werden von ihrem eigentlichen Veranlagungsbezirken abgezogen, um bei der Grundsteuer auszuhelfen. Der Druck bei den Finanzämter ist ebenfalls enorm. Liegt der Bescheid nicht fristgemäß vor, fehlt die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Städte und Gemeinden. Entweder man automatisiert das Verfahren und schreitet nur noch bei wirklich groben Böcken ein, oder man haut die Bescheide nahezu ungeprüft gem. Erklärung an die Steuerpflichtigen raus. > >Mein Fazit ist, dass wir in Deutschland inzwischen nicht dazu fähig sind, pragmatische Lösungen umzusetzen und uns einmal mehr der Föderalismus und die damit zusammenhängende Haushaltsfinanzierung nahezu lähmt. Das Ergebnis ist die jetzige Grundsteuerreform. Sorry, musste mich mal auskotzen. ;)
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