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> >>Zu Scholz Arbeit als Bundeskanzler ist also kein Urteil erlaubt? > >Darum ging es nicht. >Natürlich ist ein Urteil erlaubt, aber: Wieviel von „Scholz Arbeit als Bundeskanzler“ kennst du? Worauf begründet sich dein Urteil? Auf die 3% „Öffentlichkeitsarbeit“ also die 3% die er Interviews gibt, öffentlich Auftritt etc. oder kennst du auch die 97% seiner Arbeit die hinter den Kulissen abläuft?
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