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>Aber LZK verlieren auch den Urlaubsanspruch, d.h. der Urlaub wird auch nicht gutgeschrieben, sondern man bekommt ihn nur anteilig für die Zeit, wo man noch in der Lohnfortzahlung war. > >Bei der Frist bin ich grad unsicher, ob auch schon nach 6 Wochen, oder erst nach 3 Monaten.
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