Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zu komplizierter Krankengeld-Sache" posten:
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>Meine Freundin hat nach jahrelanger vergeblicher Ärzte-Odyssee wegen immer wieder anderer bzw. wiederkehrender Beschwerden vor kurzem einen endgültigen Befund bekommen: Sjögren-Syndrom, eine rheumatische Autoimmunerkrankung, die irgendwann auch die inneren Organe angreift. > >Ob nun eher Zufall oder ob der psychische Faktor der Diagnose dazukommt - jedenfalls ist sie seit einigen Wochen Arbeitsunfähig und inzwischen im Krankengeld. Dabei würde sie gerne arbeiten, zumal es finanziell schon nötig wäre. Gleichzeitig ist bei ihrer Arbeit als Stations-Krankenschwester halt schon ein gewisser Gesundheitslevel nötig. > >Dass sie selbst bei zwischenzeitlichem Arbeiten bei jeder Krankschreibung mit der gleichen Diagnose automatisch wieder ins Krankengeld rutscht, wissen wir. > >Am 01.06. will sie es wieder versuchen. Ab dem 05.06. steht unser lange eingereichter und gebuchter Urlaub an - Erholung in Südtirol. Sie hofft, danach wieder zumindest größtenteils weiter arbeiten gehen zu können. > >Frage: Zählt der Urlaub tatsächlich als solcher, also vom AG voll bezahlter Zeitraum? Oder gibts da irgendwelche Fristen/Fallstricke? Es geht wirklich nicht darum, hier den AG irgendwie "abzuzocken"... gleichzeitig kommt sie halt schon langsam in eine Lage, bei der sie schauen muss, wo sie bleibt. Zumal so eine Krankheit - KK hin oder her - auch immer teuer ist.
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