Antwort auf den Beitrag "Re:BGH Urteil zu Beiträgen in der Corona Zeit" posten:
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>>>Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, von den massiven Kosten für die Studios ganz zu schweigen, das sind ja mehrere hundert Euro pro Mitglied. >> >>Erstmal ist es für mich so richtig deutsch, dass der Typ wegen 87€, für die er auch noch einen Gutschein angeboten bekam, vor Gericht zieht. Bei mir (xtrafit) wurden entsprechend viele ausgefallene Monate nach dem Lockdown einfach nicht berechnet/abgebucht und damit war das Thema auch erledigt. >> >>Warum das verklagte Studio nicht genauso gehandelt hat, sondern stattdessen einen Gutschein für die Zeit nach Vertragskündigung anbietet, ist mir allerdings auch unklar. >> >>Ich denke jedenfalls, dass die meisten Mitglieder deutscher Fitnessstudios bereits eine sinnvolle Lösung angeboten bekommen haben, also in der Regel Freimonate. Die große Rückzahlungswelle sehe ich da nicht. > >Bei mir ist es ähnlich, wie bei dem Kollegen im Beitrag (vielleicht sogar die gleiche Kette, Höhe des Mitgliedsbeitrag passt auch): Es wurde weiter voll abgebucht, das Geld aber separat auf einem Guthabenkonto ausgewiesen. >Dann bekam man drei Möglichkeiten, keine beinhaltet allerdings eine Auszahlung der zuviel gezahlten Beiträge. >Im Wesentlichen hatte man die Wahl zwischen Verumsatzung des Geldes im Studio selbst (Eiweißshakes etc.) ODER Abschluss eines neuen Vertrages (mit entsprechender Mindestlaufzeit von X Jahren). In dem Fall wäre einem das Guthaben auf die ersten Monate angerechnet worden.
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