Antwort auf den Beitrag "Re:Geht überhaupt nicht sowas" posten:
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>>Dafür gibts ja dann z.B. die gefährliche Körperverletzung mit bis zu 10 Jahren bzw. natürlich noch andere Straftatbestände > >Welcher Fall der gefährlichen Körperverletzung wäre in meinem Fall erfüllt? Möglicherweise „das Leben gefährdende Behandlung“, das ist aber nicht zwangsläufig der Fall - allerdings wird’s doch oft zutreffen, daher vielleicht eher das Beispiel: „krankenhausreif prügeln“ statt „ins Koma prügeln“. > >Welche anderen Straftatbestände meinst du? > >gesendet mit m!client für iOS
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