Antwort auf den Beitrag "Re:Geht überhaupt nicht sowas" posten:
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>>>LOL, HAFTstrafe? Ich vermute, dass der Typ einfach jeden Tag einen Menschen grundlos schlagen dürfte und trotzdem nicht in den Knast gehen müsste. "Mehrfach vorbestraft" liest man ja nicht selten. In manchen Fällen sind die deutschen Gesetze einfach lächerlich. >> >>Für eine einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (!) vor. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Da bin ich mal aufs Urteil gespannt. Im vorliegenden Fall gibt es ja reichlich Merkmale, die imo ein Strafmaß am oberen Ende der Skala rechtfertigen würden. Denn das war ja keine Affektschelle aus der Emotion eines Streites heraus, sondern ein klar geplanter und somit vorsätzlicher Angriff. Dazu noch unter Beteiligung von Mithelfern/Komplizen um das ganze zu filmen und dann über Social Media zu veröffentlichen. Da wurden also alle Register gezogen, die man sich bei einem solchen Delikt nur denken kann.
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