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>>Stimmt zwar, aber ist das nicht eher unüblich? > >Nein, ist absoluter Standard und steht so in fast jedem Vertragsmuster (zB "Verlängert sich die K-Frist für den AG, gilt die verlängerte K-Frist auch für den AN"). Hat für den Arbeitgeber auch keine Nachteile. Wenn der AN früher raus will und nicht geknebelt werden soll, wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
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