Antwort auf den Beitrag "Re:Imo ist der Fall ohne Meta-Ebene nicht zu bewerten" posten:
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>>"He came there to play cowboy, to look for confrontation". Das ist aus dem mir bereits bekannten Video von unten. > >Das Video von unten (zumindest das auf das Du Dich vermutlich beziehst) ist eine einseitige Darstellung bei der überwiegend Angehörige der Opfer zu Wort kommen. > >Erstaunlicherweise gelingt es selbst mit dieser versuchten Manipulation nicht die Situation so umzubiegen, dass der durchschnittlich M! hier etwas anderes als eine Notwehrsituation sieht. > >Auch wenn ich unten mit "den aufrichtigen weißen Bürger spielen" etwas ähnliches geschrieben habe, sehe ich nicht wo er nach Konfrontation mit Waffeneinsatz sucht. > >>Ich habe das mit keinem Wort legitimiert. Du meinst aber, den Gegenpol dazu schwerbewaffneten Bürgern zu überlassen, die Protestler abknallen, sei kein Ding. > >Das ist nicht passiert. "Abgeknallt" wurden hier Personen die dabei waren einen direkten Angriff auf den Schützen auszuführen und nicht wahllose Protestler oder Randalierer. > >Dass der Staat es nicht geschafft hat das Eigentum zu verteidigen ist offensichtlich - dass das dann die Bürger in gewissem Umfang selbst in die Hand nehmen naheliegend - das ist so auch bei uns schon bei solchen Randalen passiert. > >In einem Bundesstaat der offenes Tragen von Waffen zulässt, wird das dann natürlich auch in einer solchen Situation genutzt, ohne das daraus ein Wille zum Abknallen von friedlichen Protestlern hervorgeht. > >Im Gegenteil hat er durch seine Fluchtversuche gezeigt, dass er die Waffe nicht bereitwillig bei der erstbesten Gelegenheit einsetzen wollte. > >>Er hat jemanden erschossen, der ihn mit Faust und Skateboard angegriffen hat. Ich bleibe fassungslos ob des blütenweißen Freispruchs und der Argumentation hier. > >Die Erwartung eines ernsthaften körperlichen Schadens reicht lt. Medienberichten in diesem Bundesstaat aus um sich mit der Waffe verteidigen zu dürfen. > >Wenn mehrere Personen einen auf der Straße stellen - dabei Pistolen in der Hand halten und mit einem Brett (Skateboard) auf einen einschlagen, kann ein solcher körperlicher Schaden wohl zurecht angenommen werden. > >Dass das nicht dem deutschen Rechtsempfinden entspricht ist schon klar - relevant ist aber das Recht in diesem Bundesstaat und durch das dortige Waffenrecht ist die Situation auch mit den bei uns gültigen Gesetzen nicht abzudecken.
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