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>> >>>Und in dem Fall ist es absolut offensichtlich dass eine entsprechende Intention nicht vorlag sondern einfach aus Unwissenheit oder einfach geistiger Abwesenheit irgendetwas vor sich hin geplappert wurde. >> >>Oh da irrst du dich. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. > >Er wird für seine Aussage ja nicht bestraft.
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