Antwort auf den Beitrag "Re:Gestern Polizeikontrolle" posten:
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>>> >>>>Die 1 Sekunden Regel oder dergleichen gibts wohl schon lange nicht mehr. >>> >>>Die steht im aktuellen Bußgeldkatalog (wenn man dem Netz glauben kann) immer noch drin und wird unter "qualifizierter Rotlichtverstoß" geführt. >> >>Ich glaub er meint die von Deadly Engineer angedeutete "die Ampel muss mehr als 0,8 sek [also knapp 1 sek!] rot gewesen sein wenn man drüber gefahren ist damit man einen Rotfahrverstoß angerechnet bekommt". >>So kannte ich das auch von früher noch. Scheint aber nicht mehr zu gelten. >>Jetzt gibts schon zu Beginn ne Strafe und nach 1 Sek verschärft. > >Ah, ok. Dann fang ich mal gar nicht vom Unterschied zwischen Haltelinie überfahren oder komplett in die Kreuzung reingefahren an. Da wurde zumindest früher auch nochmal unterschieden. :-D
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