Antwort auf den Beitrag "Re:Mal ne Nacht drüber geschlafen…" posten:
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>>Erstmal danke für die Rückmeldungen. Es ist gut zu wissen, dass es die Möglichkeit gibt, vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kündigen (alternativ ginge wohl auch während der Probezeit?). > >Probezeit muss vertraglich vereinbart sein und bedeutet letztlich nur, dass sich die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten auf zwei Wochen verkürzt (§ 622 Abs. 3 BGB). >> >>Vielleicht noch eine Frage dazu, da ich zum ersten Mal in dieser „potentiell luxuriösen“ Position bin, wählen zu können: Was wäre der beste Zeitpunkt dafür, diesen Punkt anzusprechen? Direkt zum Einstieg oder erst zum Schluss? > >Im Laufe des Gesprächs, sobald es sich anbietet. Der Punkt kommt immer irgendwann. Du machst dir m. E. übrigens zu viele Gedanken.
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