Antwort auf den Beitrag "Re:Neue Vorwürfe in der Plagiatsaffäre" posten:
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>>>>Soweit ich weiß, muss die Masterthesis in GB nicht frei zugänglich gemacht werden, ebensowenig wohl in D. Was ansich absurd ist, schließlich trägt man danach einen Titel öffentlich. >>> >>>In dem Zusammenhang fand ich folgende Anwort lehrreich: >>>[https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlicher-zugang-zu-hochschul-abschlussarbeiten-regelungen/] >>> >>>gruß >> >>Habs jetzt nur überflogen (passend zum Thema), aber die Frage ist ob das auf einen Abschluss aus GB anwendbar ist, und eventuell war das nichtmal eine staatliche Einrichtung? >> >>Bin für ein Gesetz, dass für Personen die im öffentlichen Leben stehen dann auch eine Veröffentlichung vorsieht. > >Das ist natürlich Quatsch. Es gibt zig Arbeiten, die als Praxisarbeiten in Unternehmen geschrieben werden. Da ist automatisch ein Sperrvermerk drin.
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