Antwort auf den Beitrag "Re:Rückmeldung von Personalabteilung" posten:
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>Ich habe jetzt endlich schriftlich von der Personalabteilung eine weitere Erläuterung erhalten. > >[b:"Mehrarbeit wird nicht vergütet, wenn die Bruttomonatsbezüge die im Tarifvertrag oder ggf. in einer Betriebsvereinbarung für die Vergütung von Mehrarbeit festgelegte Grenze überschreiten."] > >Konkret bedeutet dieser Passus, dass es eine Obergrenze von Mehrarbeit von 50h gibt. Sofern die Mehrarbeit nicht vorab genehmigt wurde, verfallen also alle Überstunden die 50h übersteigen. > >Angeblich erhält der Vorgesetzte aber vom Zeiterfassungssystem eine Benachrichtigung, wenn man die 40h Grenze überschritten hat, um die Mehrstunden rechtzeitig durch Freizeit abbauen zu können. > >Was haltet ihr davon? Hört sich für mich letztlich nach einer Vertrauensfrage an. > >Diese "sofern nicht vorab genehmigt"-Formulierung wird ja auch auf Agenturseite gerne benutzt, um sich vor der Bezahlung von Überstunden zu drücken. Da werden die Überstunden vorab gar nicht genehmigt - es wird aber trotzdem erwartet, dass ein Projekt "irgendwie" fertig wird. "Irgendwie" bedeutet in der Regel dann soviel wie Überstunden.
mailbenachrichtigung?