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>Im zweiten Link steht: > >„Das Bundespolizeigesetz soll der Behörde nicht nur den Einsatz von Staatstrojanern gestatten, sondern auch noch erlauben, damit Personen zu hacken, die gar keine Straftat begangen haben oder einer verdächtigt werden: Denn neben den verdächtigen Zielpersonen sollen auch Unverdächtige gehackt werden dürfen.“ > >Und weiter: > >„Anbieter von Internet-Diensten sollen verpflichtet werden, aktiv bei der Infektion der Geräte ihrer Kundinnen mitzuwirken.“ > >gesendet mit m!client für iOS
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