Antwort auf den Beitrag "Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich)" posten:
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>> >>>Dh ihr habt den Notar freiwillig genommen? Weil theoretisch hättet ihr den ja nicht gebraucht, wenn eh alles einvernehmlich gelaufen ist, oder? >> >>Verstehe die Frage nicht ganz. >> >>afaik vertraut der Richter quasi "automatisch" der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei uns wars alleine schon wegen eines Kindes nötig. >> >>Fehlt diese Vereinbarung, muss das Gericht selbst evtl. diese Aspekte feststellen. Was sich dann nicht nur zeitlich viel länger hinzieht, sondern auch deutlich teurer wird als der Notar. > >Alles klar, verstanden!
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