Antwort auf den Beitrag "Re:Frage an die Geschiedenen (Zugewinnausgleich)" posten:
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>Hm, "überschätze" mal das Gerichtsverfahren nicht. > >Zumindest bei mir/uns wurde da quasi gar nichts gemacht, sondern einfach nur die Rechtskräftigkeit der Scheidung festgestellt. Gilt natürlich nur, wenn es keine Streitigkeiten gibt. > >Das eigentliche "Verfahren" läuft schon zuvor beim Notar; und wenn man sich einig ist, gerade bei solchen Dingen bzw. niemand Ansprüche stellt, ist auch das easy going. >Bei uns hat die Notarin grob durchgerechnet, dass es eh keine großen Unterschiede gibt (Frau verdiente die letzten 24 Monate vor der Scheidung besser) und man dann besser fährt, gleich darauf zu verzichten,.
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