Antwort auf den Beitrag "Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“" posten:
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>>Seit 12 Jahren arbeite ich unter einer Kündigungsfrist von 2 Wochen maximal (beidseitig) ... > >Bei einem deutschen AG arbeitest du dann aber nicht ;) >Die gesetzlichen Mindestfristen kann man vertraglich nicht aushebeln (AG-seitig). > >gruß
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