Antwort auf den Beitrag "Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz" posten:
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>>>>>Wenn ich fordern würde hier künftig Pornobilder zu verlinken (erwachsenen Porno, nix StgB Relevantes) und der Moderator hier sagt: "Ne, das will der Verlag hier nicht, mach das auf Pornhub, hier lesen Kinder mit". >>>>>Ist das dann Zensur? Sollte hier ein staatlicher Beamter das Forum kontrollieren damit hier ja keine "privatisierung der Rechtmäßigkeit" stattfindet? >>>>Warum nicht. Btw, sowohl Twitter als auch Youtube gestatten prinzipiell durchaus auch NSFW Content, wenn auch meines Wissens nicht direkt Pornographie. >>> >>>Ich rede von Pornos. Ficki ficki in Nahaufnahme. Also, wieso darf ich das hier nicht posten? Wieso ist das nicht schlimm und private Zensur? >> >>Du darfst in Deutschland keine Pornographie verbreiten, wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Rezipienten nicht volljährig sind. [http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_02.html] > >Also Grannyporn. So weiter.
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