Antwort auf den Beitrag "Re:Ist zumindest eine interessante Frage." posten:
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>>Falls man zum Schluss kommt, dass ein "Like" nach geltendem Recht nicht strafbar sein kann, wäre das ok für mich. Ich will nur, dass man sich mit der Frage mal ernsthaft auseinandersetzt. > >Ich vermute fast, dass die gerichtliche Klärung der eigentliche Sinn hinter dem Ganzen ist. >Was auch definitiv in meinem Interesse wäre. > >gruß
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