Antwort auf den Beitrag "Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage" posten:
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>>Habe am 30.05. ein Bett bestellt, welches auf Rechnung bezahlt wird. >>Eigentlich sollte es längst da sein (*afaik* bis spätestens 19.06.), leider hat sich der Versand inzwischen auf den 06.07. verschoben. >> >>Wie verhält es sich denn jetzt mit der MwSt? >>Muss ich die 19% zum Zeitpunkt der Bestellung oder die 16% zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlen? > >Irgendwo hatten wir die Frage schon mal... Inzwischen ist es lt. Fachliteratur etwas klarer geworden (jedoch nicht einfacher in der Praxis). > >Grundsätzlich zählt der Zeitpunkt der Leistungserbringung (hier: Lieferung). Ob der Händler den geminderten USt-Satz weitergibt, ist eine andere Frage. Grundsätzlich gilt § 29 Abs. 1 UStG. Ist der Vertrag nicht später als vier Kalendermonate vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden, kann jeder Vertragsteil die Mehr- oder Minderbelastung durch die Anpassung des USt-Satzes verlangen. Jedoch kann dieser Passus durch einen Vereinbarung abgeändert werden (z.B. durch die AGBs). Es kommt also immer auf den Einzelfall an. > >Dadurch, dass im Regelfall eine Bruttopreisvereinbarung mit Privatkunden abgeschlossen wird, stellt sich gegenwärtig die Frage, inwiefern diese zivilrechtlich mit § 29 UStG kollidiert. Eine Bruttopreisvereinbarung stellt für mich eine Festpreisvereinbarung dar und würde § 29 UStG aushebeln. Insofern dürfte der Händler es in der Hand haben, was er macht. Er kann dann zwar 16% USt ausweisen, könnte aber am ursprünglichen Bruttobetrag festhalten und hebt folglich den Nettobetrag an.
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