Antwort auf den Beitrag "Re:Diskriminierung - Beweislastumkehr in Berlin" posten:
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>„Die Beweislast wird umgekehrt: Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind. >Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses winkte die rot-rot-grüne Mehrheit am 13. Mai das „Landesantidiskriminierunsgesetz“ durch, das demnächst in Kraft treten wird. > >Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Bürger durch Verwaltungshandeln diskriminiert werden. Es soll eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern, heißt es zur Begründung. > >Soweit so gut, doch enthält das neue Gesetz einen Pferdefuß (§ 7, Vermutungsregelung): Es dreht nämlich die Beweislast um. Wenn ein Bürger einen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen Diskriminierung anzeigt, muss er dafür keine Beweise liefern und hat keinerlei Prozessrisiko. Aber der beschuldigte Beamte oder Angestellte, der muss dann nachweisen, dass er unschuldig ist.“ >[https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/justizsenator-behrendt-drueckt-gesetz-durch-das-polizisten-schadet?fbclid=IwAR1_Wd_hR0U23fdxPqot1KNFwC4SL6dYOnUEusfoaMVqLPBnVHTFpDYxFoo] > >Tja, da traut man wohl der eigenen Polizei nicht über den Weg. Und da dürfte jetzt wohl das Ziehen der Diskriminierungskarte zum Standardrepertoire bei mutmaßlichen Ganoven werden, die sich durch eine Kontrolle belästigt fühlen. Die Berliner Justiz ist bestimmt auch schon hoch erfreut über eine kommende Welle spannender Verfahren;-)
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