Antwort auf den Beitrag "Re:Habe auch eine Frage bzgl. Rückgabe und Teilerstattung" posten:
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>>Nun soll ich laut Händler den Fall schließen, vorher kann er keine Rückerstattung einleiten. > >Guck mal hier: [https://ebay.to/34LvP6G] > >Quote: [i:Auf gar keinen Fall schließen, bevor erstattet wurde !!! >Für die Erstattung gibt es extra eine Funktion. >Daß der VK von Dir verlangt, den Fall zu schließen, ist ein alter Trick. >Dann siehst Du wahrscheinlich keinen Cent und müßtest vor Gericht gehen, >um den Verkäufer auf Erstattung zu verklagen. Ausgang ungewiß. >Einen Fall schließt man, nachdem das Problem erledigt ist. >Ein geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.] > >Greets >Rocco
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