Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zur Kündigungsfrist während der Probezeit" posten:
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>Im BGB steht folgendes: >(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden > >Heißt das jetzt die Frist von 2 Wochen muss noch in der Probezeit liegen, oder darf die Frist auch nach der Probezeit enden? > >Danke
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