Antwort auf den Beitrag "Re:Oh man, der Käufer ist" posten:
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>>Hängt halt in erster Linie daran, wie du es beschrieben hast. Ist der Artikel so wie beschrieben: Du bist auf der sicheren Seite. Ist er das nicht (z.B. wegen etwas, was du nicht wusstest), wird Ebay dem Käufer zustimmen. > >Ob Ebay zustimmt ist aber vollkommen egal, wenn das Geld per Überweisung angekommen ist. Dann zählt nur das normale deutsche Recht und selbst das bei dem geringen Streitwert nur theoretisch.
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