Antwort auf den Beitrag "Re:Epstein hat zwei Tage vor seinem Tod sein Testament" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>>Ich weiß das leider auch nicht genau, aber die Presse meint, es würde jetzt schwieriger für dir Opfer werden, Ansprüche geltend zu machen. >>> >>>Das habe ich auch so gelesen und mir dann die Frage gestellt wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden. :) >>> >>>gruß >> >>Ich schlage vor, wir warten auf Melanie. :) > >Zumal sich (mir) weitere Fragen stellen: > >Kann man einen Toten auf Schadensersatz verklagen? > >Wie sollen Erben ein Erbe annehmen oder ausschlagen können wenn (zukünftige noch nicht entschiedene) Schadensersatzforderungen ungewiss sind? Ist da eine Entscheidungsgrundlage gegeben? > >Beim Googeln finde ich vor allem Aussagen zu Fragen ob Schadensersatzansprüche vererbt werden können (also wenn das Opfer stirbt). >Nicht für Fälle wenn der Schädiger stirbt. Und schon gar nicht wenn zum Todeszeitpunkt keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden oder gar rechtskräftig sind. > >Hmmm .... > >Sprich: Auch ohne Stiftungsgründung sagt mir mein Bauchgefühl, dass Schadenersatzforderungen mit großen Hürden verbunden gewesen wären. > >gruß
mailbenachrichtigung?