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>>>>Auf dem Fahhrad gilt ja 1,6. was gilt eigentlich auf einem ebike? >>> >>>Äh, sind die 1,6 nicht die Grenze für [b:absolute Fahruntauglichkeit]? >> >> >>es gibt beim fahhrad nur die 1,6 er Grenze. AUSSER die polizei stellt darunter alkoholbedingt ausfallserscheinungen fest. was natürlich eine schwammige geschichte ist. > >Ja, und wer sagt dir dass die reihenweise einkassierten EScooter Fahrer nicht eben solche Ausfallerscheinungen gezeigt haben? >Tatsache ist dass Fahren mit dem Fahrrad schon ab 0,3 strafbar sein [b:kann ](liegt im Ermessen der Polizei übrigens). > >Und beim Fahrrad gibt es zwei Grenzen. Wie bei den meisten anderen Fahrzeugen auch. > >gruß
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