Antwort auf den Beitrag "Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done!" posten:
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>>>>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden. >>>> >>>>Wo steht das? >>>>Im § 622 jedenfalls nicht. >>>>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html] >>> >>>Steht doch in Absatz drei. >> >>Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. >> >>>Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt. Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist. >> >>Probezeit muss vereinbart sein. Nur dann greift Absatz 3. >> >>gruß > >Stimmt natürlich. Würde aber behaupten, dass 99% der Arbeitsverträge ne sechsmonatige Probezeit "vereinbart" haben, d. h. die die einstellen, bestimmen das so. > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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