Antwort auf den Beitrag "Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done!" posten:
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>>>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden. >>> >>>Wo steht das? >>>Im § 622 jedenfalls nicht. >>>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html] >> >>Steht doch in Absatz drei. > >[i:Während einer [b:vereinbarten] Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.] > >>Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt. Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist. > >Probezeit muss vereinbart sein. Nur dann greift Absatz 3. > >gruß
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