Antwort auf den Beitrag "Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done!" posten:
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>Paragraph 1 Absatz 1. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten. > >„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“ > >Die Probezeit wird lediglich vereinbart, um von 4 Wochen auf 14 Tage Kündigungsfrist zu kommen. >Eine Probezeit, welche länger als 12 Monate vereinbart wird, hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Kündigungsfrist ab Monat 7.
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