Antwort auf den Beitrag "Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done!" posten:
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>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. [b:Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden.] > >Wo steht das? >Im § 622 jedenfalls nicht. >[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html] > >>Außerdem hast du den Begriff Probearbeit falsch interpretiert. > >Dafür habe ich mich auch schon 2mal entschuldigt. >Irgendwann ists auch gut ...
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