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>Ganz wichtig. Du schreibst was von altem Vertrag. >Wegen des AGG darf kein AN schlechter als ein anderer gestellt werden. D.h. mal prüfen was in anderen Verträgen zur Kündingungsfrist steht. Steht dort Nichts zur Verlängerung auf beiden Seiten, gilt die Verlängerung nur einseitig auf AG Seite. Haben 3 MA bei uns schon durch und der erste vor Gericht gewonnen. Seitdem ist der AG am verzweifeln, wie er die AVs angleicht :D >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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