Antwort auf den Beitrag "Re:Mal ne Frage an die Freiberufler hier" posten:
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>>Zusätzlich begünstigt die aktuelle Gesetzgebung auch die großen Zeitarbeitsfirmen: Man kann das Problem oben "abstellen", wenn man stattdessen ein ANÜ-Verhältnis vereinbart. Das ist jedoch wieder auf 18 Monate am Stück beschränkt. Danach hat man eine Sperrfrist von 3 (oder sogar 6?) Monaten, bevor man die Tätigkeit beim gleichen Endkunden wieder aufnehmen darf. > >Will denn ein Freiberufler AÜ? Damit hat man die ganzen Sozialversicherungen am Hals und die eigene Finanzplanung basiert eigentlich auf ganz anderen Ansätzen. > >gesendet mit m!client für iOS
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