Antwort auf den Beitrag "Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben?" posten:
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>>>Moin, >>>ein Käufer hat wohl angeblich ein kaputtes Telefon erhalten. Bei mir war alles OK. >>>Ich habe als privat Verkäufer kein Rückgaberecht etc. >>>Nun beruft er sich auf sein Rückgaberecht, da das Telefon wohl kaputt ist. >>> >> >> >>Privatverkauft? Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Keine wesentlichen Mängel (und seien sie noch so klein!) deinerseits wissentlich verschwiegen? >> > >Ja - genau. Nix verschwiegen. Sachmängel ausgeschlossen. Das Gerät ging ja noch. >Was mich daran stört ist, dass Ebay sagt "na wenn es kaputt ist - dann musst du es zurücknehmen". >Dann kann ja jeder sagen das Gerät ist kaputt und will es trotz "kein Rückgaberecht" doch Zurückgeben.
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