Antwort auf den Beitrag "Re:Kann Käufer bei Überweisung beschei*en?" posten:
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>Der Auftraggeber der Überweisung stimmt mit dem Namen aus der Kaufabwicklung überein. >Die neue Adresse hat die selbe PLZ, den selben Adressaten, nur eine andere Straße. >Hmm, sollte ok sein, denke ich? > > >>Das mit dem aktiven Zurückholen ist unwahrscheinlich, aber wenn's eben ein geklauter Account ist und zudem ein gekapertes Bankkonto, dann wird's kritisch. >> >>Ich würde sagen: wenn eBay Kontoinhaber + Auftraggeber der Überweisung identisch sind und er eine plausible Erklärung für die neue Adresse liefert, dann geht das klar. >> >>Wenn der Auftraggeber der Überweisung ein anderer ist, dann direkt ab zur Polizei.
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