Antwort auf den Beitrag "Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion" posten:
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>>>ich meine, so explizit nur auf ebay.com. Auf ebay.de ist das aufgrund der Impressumspflicht von gewerblichen Anbietern gar nicht machbar. >> >>Hinweis: Es ist verboten, über das eBay-Nachrichtensystem Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website zu versenden. eBay behält sich vor, Nachrichten, welche E-Mail-Adressen oder URLs zu externen Webseiten enthalten zu blockieren. > >lies dir mal im Vergleich dazu den Wortlauf in den amerikanischen Terms of use durch. Da ist das hier ja heilig dagegen.
mailbenachrichtigung?