Antwort auf den Beitrag "Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion" posten:
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>>Hinweis: Es ist verboten, über das eBay-Nachrichtensystem Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website zu versenden. eBay behält sich vor, Nachrichten, welche E-Mail-Adressen oder URLs zu externen Webseiten enthalten zu blockieren. > >Das können sie ja machen. Aber steht dort auch was zu Sperrungen, wenn man sich trotzdem austauscht? Und wie gesagt: mir gehts um den konkreten Fall "erfolgloses Angebot". Da würde mich wundern, wenn Ebay die Verkäufer weiter einfach gängeln kann. Ob sie es trotzdem machen ist natürlich ne andere Sache.
mailbenachrichtigung?