Antwort auf den Beitrag "Re:Finanzamt: Umsatzsteuer vs. Einkommenssteuer" posten:
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>>Umsatzsteuer ist quasi erstmal eine selbstveranlagung. die übermittelte Erklärung wird automatisch verarbeitet und die Steuer ohne Bescheid fällig. Von daher dürfte das was ihr bekomnen habt auch kein Bescheid sein, sondern "nur" eine Mitteilung. was mich allerdings stutzig macht ist die Fälligkeit. den eine evtl. Umsatzsteuerzahlung wird grds. einen Monat nach Einreichung der Erklärung fällig. > >Du hast Recht. Ich war auch mal nebenher stelbständig. Ich bin davon ausgegangen, dass für die Umsatzsteuer die Bewertung der gesamten Unterlagen nicht notwendig ist, sondern die Erhebung vom Steuerberater quasi direkt durchgewunken wird. > >Zwischen Einreichung der Unterlagen und Fälligkeit liegen in der Tat keine 4 Wochen. > >>eine tatsächliche Prüfung der Umsatzsteuer erfolgt dann erst zusammen mit der Einkommensteuer. sofern ihr dort eine erstattung erwartet kann aber eine überbrückungsstundung beantragt werden. > >Nicht nötig, mir war nur das Timing suspekt, aber das hast Du ja geklärt.
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