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>>>... >>>ich werde mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen und evtl. das BGB anbringen. Ist aber schon wirklich frustrierend das Teil jedes Mal noch kaputter geliefert zu bekommen :-( >> >>2x ist gängig. Entspricht der Rechtssprechung und steht so im Gesetz. Wenn Du jetzt den Rücktritt erklärst (mit Verweis auf die BGB Paragraphen) und das Ding zurückschickst, bist Du raus. > >Ok danke. Ich werde das so einfach mal versuchen.
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