Antwort auf den Beitrag "Re:Wie oft darf ein Verkäufer nachbessern vor Rücktritt" posten:
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>Afaik wirklich 3mal. > >Wenn allerdings dabei mehr kaputt gegangen ist als repariert wurde würde ich mal den Verbraucherschutz einschalten, oder dem Verkäufer mal damit drohen.
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